Was ist eine WEG-Verwaltung?
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt die Bestellung eines (neutralen) Verwalters zwingend vor, da die Gemeinschaft keine natürliche oder juristische Person ist und daher eines gesetzlichen Vertreters bedarf.
Dieser Vertreter ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig, nicht aber für die Verwaltung einzelner Wohnungen.
Grundlagen für diese Tätigkeit sind das Wohnungseigentumsgesetz, die Teilungserklärung des Objektes, der Verwalter-Vertrag und die in den Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüsse.
Daraus leiten wir folgende Aufgaben für uns als Verpflichtung ab:
- Führung von separaten Treuhandkonten für jede Wohnungseigentümergemeinschaft
- verzinsliche Anlage der Rücklagengelder gemäß den gefassten Beschlüssen
- Erstellung von Wirtschaftsplänen
- Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. Wohngeldrückstände, Gewährleistungen usw.)
- Durchführung der Bewirtschaftung (z.B. Beschaffung von Heizmaterial, Beauftragung von Handwerkern, Hilfskräften usw.)
- ordnungsgemäße, laufende Instandhaltung/Instandsetzung des Objektes gemäß den gefassten Beschlüssen
- Erstellung der Jahresabrechnungen
- Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Protokollierung der Versammlungsbeschlüsse und Versand des Protokolls an alle Eigentümer
- Durchführung der Versammlungsbeschlüsse