Was ist ein Mietverwalter?
Der Mietverwalter tritt aufgrund des Verwalter-Vertrages und der Hausverwaltervollmacht als ständiger Vertreter des Hauseigentümers nach außen hin an dessen Stelle.
Er führt in ständiger Absprache mit dem Eigentümer des Hauses folgende Tätigkeiten aus:
- Führung eines separaten Treuhand(miet)kontos pro Haus
- Ansammlung einer verzinslichen Reparaturrücklage aus den Mietzahlungen
- Abschluss/Kündigung von Mietverträgen
- Führung/Anlage der Mietkautionen auf separaten verzinslichen Sparkonten gemäß den Vorschriften des BGB
- fristgerechte Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen für die Mieter
- Quartalsabrechnungen der Einnahmen und Ausgaben für den Hauseigentümer, einschließlich der vereinbarten Ausschüttungen
- Geltendmachung aller Ansprüche des Eigentümers aus den Mietverhältnissen
- ordnungsgemäße, laufende Instandhaltung/Instandsetzung des Objektes in Absprache mit dem Hauseigentümer
- ordnungsgemäße Bewirtschaftung (z.B. Beschaffung von Heizmaterial, Beauftragung von Handwerkern, Hilfskräften usw.)
- Ausbauten, Umbauten und Sanierungen in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümer und Architekten, Handwerkern usw.